| | | Im Januar 2010 startete 888 Ladies Bingo ihre Golden Ticket Aktion. Als Teil des Starts veröffentlichten sie zwei Fernsehwerbungen die zeigten, dass der erste Preis der Golden Ticket Aktion 5 Millionen £ waren. Bei der Advertising Standards Agency (ASA) wurde daraufhin von einem unbekannten Zuschauer eine Beschwerde eingereicht, dass die Werbung irreführend war, da der Top-Preis unmöglich zu gewinnen sei und der Werbeclip daher eine übertriebene Summe angab, die ein Spieler real gewinnen könnte. Um den großen Preis zu gewinnen muss ein Spieler 24 übereinstimmende Zahlen in den ersten 24 Aufrufen bekommen. Es wurde dann ausgerechnet, dass die Wahrscheinlichkeit mit der die 5 Millionen £ gewonnen werden können 1 zu 25.778.699.578.894.555.700 oder 25,7 Trillionstel beträgt. Diese Wahrscheinlichkeit ist so niedrig, dass angenommen wird, dass eine vergleichbar niedrige Wahrscheinlichkeit in keinem anderen Spiel gefunden werden kann.j Im Prinzip hätte jeder schon ahnen können, dass bei einer Zahl im Nenner die so hoch ist, dass sie im Alltagsgebrauch gar nicht erst vorkommt, die Wahrscheinlichkeit zu niedrig ist um jemals einzutreten. Der Hauptpreis kann nur gewonnen werden, falls der Spieler 24 übereinstimmende Zahlen in 24 Aufrufen bekommt. Für jede zusätzliche Zahl die ausgerufen wird fällt das Preisgeld bis 40 Kugeln erreicht sind, danach bleibt der Preis bei konstant 50.000£, ganz unabhängig davon welche Zahl auf der aufgerufenen Kugel steht. Cassava Enterprises, der Besitzer von 888 Ladies Bingo, stimmt mit der Meinung des Zuschauers nicht überein, dass der Werbeclip keinen garantierten Höchstpreis erwähnt sondern sich eher auf die Tatsache konzentriert, dass Bingospieler durch den Gewinn eines goldenen Tickets in das Spiel einsteigen können. Clearcast, das Unternehmen, welches jeder zu sendenden Fernsehwerbung in Großbritannien grünes Licht erteilen muss, teilte die Meinung mit Cassava Enterprises. Nach reiflichem Durchdenken der Argumente kam die ASA zu dem Entschluss, dass die 888 Ladies Bingo Golden Ticket Werbung aufgrund der Irreführung die Grundsätze der Fernsehwerbung missachtet und sie in dieser Form nicht gezeigt werden kann.
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