Österreichisches Geschäftsmodell könnte durch negative Rechtsprechung beeinträchtigt sein Die österreichischen Zeitungen veröffentlichten ein Presseinterview, in dem ein Topmanager des Onlineglücksspielbetreibers Bwin behauptet, dass das Geschäftsmodell der an der Börse gehandelten Firma wertlos werden könnte, sollte der Europäische Gerichtshof sich dagegen entscheiden. Das Urteil, in dem entschieden werden soll, ob die Mitgliedstaaten der EU ausländische Glücksspielanbieter in der Ausübung ihrer Geschäfte im Inland einschränken dürfen, soll in den nächsten Monaten am Gericht beraten werden. Zuletzt wurde im Mai in einer Empfehlung des Generalanwalts der EU mitgeteilt, dass EU-Mitgliedsstaaten im Falle einer protektionistischen Politik EU-Prinzipien brächen. "Im Prinzip macht uns die Empfehlung des Generalanwalts Mut," erklärte der Geschäftsführer von Bwin, Norbert Teufelberger, in einer österreichischen Zeitung. "Wenn der Europäische Gerichtshof diesem nicht folgt, hieße es, dass die nationalen Gesetzgeber handeln können, wie sie mögen. In dem Fall würde ein Geschäftsmodell wie das von Bwin keinen Sinn mehr ergeben," fügte er hinzu. Bwin spricht in der Sache aus eigener Erfahrung. Dieses Jahr wurden Teufelsberger und Vorstandsmitglied Manfred Bodner bei einer Pressekonferenz in Frankreich festgenommen, als sie die Sponsorenschaft Fußballclubs von Monaco durch Bwin bekanntgeben wollten. In Frankreich dürfen Glücksspielfirmen keine Werbung schalten, solange sie nicht über eine französische Glücksspiellizenz verfügen.
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